Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Geistlichen Zentrum Schwanberg e.V.

1. Geltungsbereich

Zum Geistlichen Zentrum Schwanberg e.V. (GZ) gehören drei Tagungs- und Gästehäuser:

  • Schloss Schwanberg
  • Einkehrhaus St. Michael
  • Jugendhof Schwanberg (Schullandheim)

Die folgenden AGB gelten für alle Buchungen für die o.g. Häuser in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung und sind Bestandteil des Belegungsvertrages. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehenden, von diesen Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, das Geistliche Zentrum Schwanberg stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

Der Vertragspartner gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der gebuchten Leistungen nicht seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Buchungsanfragen des Vertragspartners sind unverbindlich. Bei Verfügbarkeit gibt das Geistliche Zentrum Schwanberg ein Angebot zum Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages unter Verwendung des hauseigenen Formblatts ab.

Der Belegungsvertrag kommt zustande, wenn die Zweitschrift vom Vertragspartner rechtsverbindlich unterschrieben innerhalb der genannten Annahmefrist an das Geistliche Zentrum Schwanberg zurückgesendet wurde.

Das Geistliche Zentrum Schwanberg ist verpflichtet, die vereinbarten gebuchten Leistungen zu erbringen. Das Geistliche Zentrum Schwanberg ist berechtigt, von Vertragspartnern, die Unternehmer sind, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung von 10% zu verlangen.

Änderungen und Ergänzungen des Belegungsvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Aufenthaltes von Seiten des GZ zu gewährleisten, ist es erforderlich, dem Geistliche Zentrum Schwanberg rechtzeitig, spätestens bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Programm und eine Liste der Teilnehmenden mit Adresse und Geburtsdatum zur Verfügung zu stellen.

3. Erlaubnisse

Der Vertragspartner hat notwendige behördliche Erlaubnisse für seine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

4. Vergabe der Zimmer und Tagungsräume

Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Räume, es sei denn, dies wurde im Belegungsvertrag ausdrücklich vereinbart. Sind bestimmte vereinbarte Zimmer oder Räume nicht verfügbar, ist das Geistliche Zentrum Schwanberg verpflichtet, sich um einen vergleichbaren Ersatz zu bemühen, wenn der Vertragspartner dies wünscht. Im Übrigen gelten die Regelungen in Punkt 10. dieser AGB.

Tagungsräume stehen für die schriftlich vereinbarte Zeit zur Verfügung und beinhalten die Auf- und Abbauzeit.

5. Stornovereinbarungen und Vertragsänderungen

Jede Art von Vertragsänderung, Abmeldung und Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

Bei Stornierung, Reduzierung der Teilnehmeranzahl oder der Aufenthaltsdauer berechnen wir die aktuell geltenden Stornogebühren entsprechend der Preisliste – Anlage 1 zu diesen AGB – sowie bei Kursen entsprechend dem jeweils gültigen Jahresprogramm – Anlage 2 zu diesen AGB.

Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Geistliche Zentrum Schwanberg keine oder nur wesentlich geringere Kosten als die Stornogebühren entstanden sind.

6. Rechnungstellung

Die Kosten des Aufenthaltes bzw. der Veranstaltung werden bei Gruppen in einer Gesamtrechnung zusammengefasst und dem im Vertrag angegebenen Rechnungsempfänger zugeteilt.

Sollten über die Buchung hinausgehende Dienstleistungen des Geistliche Zentrum Schwanberg durch den Vertragspartner oder Tagungsteilnehmende beansprucht werden, wird das GZ die für diese Dienstleistungen entstehenden Kosten zusätzlich zu den Tagungsgebühren berechnen.

Die bei Buchungen bestellten Leistungen (wie Mahlzeiten, etc.) werden auch berechnet, wenn diese nicht in Anspruch genommen werden.

Bei Teilnehmenden an von Seiten des Geistliche Zentrum Schwanberg unmittelbar angebotenen Kursen und bei Einzelgästen werden Einzelrechnungen erstellt. Die Einzelrechnungen sind spätestens bei Abreise fällig und zu zahlen.

Im Übrigen sind Rechnungen des Geistliche Zentrum Schwanberg binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Geistliche Zentrum Schwanberg behält sich vor, danach Verzugszinsen zu erheben.

7. Preisangleichung und Preisbindung

Die Preise bestimmen sich nach der gültigen Preisliste – Anlage 1 zu diesen AGB – zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Bei Buchungen, die das Folgejahr bzw. die Folgejahre betreffen und deren Leistungszeitpunkt später als vier Monate nach Vertragsschluss liegt, behält sich das GZ das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund veränderter Marktbedingungen oder Beschaffungspreise vorzunehmen. Dem Vertragspartner wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, den Vertrag zu kündigen.

8. Datenschutz und Fotoerlaubnis

Das Geistliche Zentrum Schwanberg erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen. Alle Daten werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD), der  EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des  Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) gespeichert und verarbeitet. Der Vertragspartner oder die Tagungsteilnehmenden haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Fotos, auf denen er zu sehen ist und die während des Aufenthaltes im Geistliche Zentrum Schwanberg entstanden sind, von diesem zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

9. Hygiene – Haustiere – Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.

Behinderten-Begleithunde sind davon ausgenommen. Das Mitführen eines Behinderten-Begleithundes ist bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Der Halter haftet für Schäden, die vom mit-geführten Haustier bzw. Behinderten-Begleithund an Einrichtungen des Geistliche Zentrum Schwanberg verursacht werden.

Alle Tagungs- und Gästehäuser des GZ sind Nichtraucherhäuser. Bei Missachtung der Hausordnung sowie fahrlässigen Verhalten, welches zu Personenschäden, Sachschäden oder dem nicht notwendigen Ausrücken der Rettungsdienste führt, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

10. Berechtigung zur Vertragskündigung

Bestehen berechtigte Anhaltspunkte, dass ein Aufenthalt bzw. eine geplante Veranstaltung nicht dem Auftrag des Geistliche Zentrum Schwanberg entspricht, sich nachteilig auf den Tagungs- und Gästebetrieb auswirkt, Zweck oder Anlass des Aufenthaltes bzw. der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder andere Gäste belästigt werden, behält sich das Geistliche Zentrum Schwanberg vor, den Belegungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.

Ist das Geistliche Zentrum Schwanberg an dem Erbringen seiner Leistungen durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien), behördliche Anordnung oder andere durch das GZ nicht zu vertretende Ereignisse gehindert, oder ist absehbar, dass eine solche Hinderung eintritt, so sind die Vertragsparteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

Das Geistliche Zentrum Schwanberg wird den Gast in diesen Fällen unverzüglich unterrichten und etwaig geleistete Anzahlungen erstatten.

Der berechtigte Rücktritt des Geistliche Zentrum Schwanberg begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Es gelten die Haftungsregelungen gemäß Punkt 12. dieser AGB.

11. Übernachten im Zelt oder Pkw

Das Übernachten im Pkw, Wohnmobil, Caravan oder im mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden entsprechend informiert werden.

Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.

12. Haftung

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Geistliche Zentrum Schwanberg auftreten, so hat der Vertragspartner dies dem GZ unverzüglich anzuzeigen, so dass das GZ die Störungen oder Mängel beseitigen kann.

Das Geistliche Zentrum Schwanberg haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden des Vertragspartners an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die dem Vertragspartner infolge einer vom Geistliche Zentrum Schwanberg verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet das Geistliche Zentrum Schwanberg auch dann, wenn ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Geistliche Zentrum Schwanberg.

Haftung für Schäden

Jedem Vertragspartner und Tagungsteilnehmer werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die aufgrund von Unwissenheit oben genannter Personen entstehen, übernimmt das Geistliche Zentrum Schwanberg keine Haftung. Der Vertragspartner, verantwortliche Referenten und Tagungsleiter vor Ort haben für die entstehenden Kosten aufzukommen.

Der Vertragspartner haftet dem Geistliche Zentrum Schwanberg gegenüber für Beschädigungen, grobe Verunreinigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vertragspartners, seiner Gäste, Tagungsteilnehmende, Mitarbeitenden oder Vertreter verursacht werden.

Haftung für abgestellte Pkws, Sachen und Wertgegenstände

Alle Vertragspartner bzw. die Tagungsteilnehmenden können den öffentlichen Parkplatz vor dem Schwanberg-Ort nutzen. Es besteht kein genereller Anspruch auf einen Parkplatz. Die Parkordnung ist einzuhalten. Soweit dem Vertragspartner bzw. den Tagungsteilnehmenden ein Parkplatz auf dem Gelände des GZ zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Geistliche Zentrum Schwanberg. Das Geistliche Zentrum Schwanberg haftet nicht für entstandene Schäden am Fahrzeug.

Für Beschädigung, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Vertragspartners und dessen Tagungsteilnehmer haftet das Geistliche Zentrum Schwanberg nicht. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Vertragspartners bzw. Tagungsteilnehmers nachgesandt. Das GZ verpflichtet sich, Fundsachen eine Woche aufzubewahren.

13. Hausrecht

Der Vertragspartner, seine Gäste, Tagungsteilnehmende, Mitarbeitende oder Vertreter haben den Weisungen der Mitarbeitenden des Geistliche Zentrum Schwanberg Folge zu leisten. In Abwesenheit der genannten Personen (z.B. außerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeit) üben im Notfall der Vertragspartner bzw. die Tagungsleitenden das Hausrecht aus.

14. Jugendschutzgesetz

Es gelten alle Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort der vom Geistliche Zentrum Schwanberg erbrachten Leistungen ist das Geistliche Zentrum Schwanberg e.V.

Sofern sich mit einem Vertragspartner, der Unternehmer ist, Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand für diese Streitigkeiten Kitzingen.

Das Geistliche Zentrum Schwanberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rödelsee und vom Finanzamt Kitzingen als gemeinnützig anerkannt.

Speziell für Angebote im Jugendhof Schwanberg

„Pädagogisches Hausrecht“

Das „pädagogische Hausrecht” obliegt der verantwortlichen Gruppenbetreuung. Sie gestaltet die Ziele und Inhalte des Aufenthaltes nach ihrem pädagogischen Auftrag und Sachverstand.

Umsatzsteuerbefreiung

§ 4 Nr. 23 UStG befreit die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen durch Personen und Einrichtungen, wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen, soweit die Leistungen an die Jugendlichen oder an die bei ihrer Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege tätigen Personen ausgeführt werden.

Der Vertragspartner bestätigt mit der Unterzeichnung, dass mit dem Aufenthalt im Jugendhof Schwanberg konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- und Fortbildungszwecke verfolgt werden.

Kurse aus dem Kinder- und Jugendprogramm

Durch die Anmeldung ermächtigen die Er-ziehungsberechtigten die Leitung des Angebotes, ihr Kind im Falle eines grob ordnungswidrigen Verhaltens von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Kosten für eine vorzeitige Heimfahrt gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Eine Rückerstattung der Leistungen erfolgt nicht.

Insofern nichts anderes vereinbart wurde, ist es den Teilnehmenden gestattet, sich mit Erlaubnis der Leitung in einer Gruppe von 3–4 Kindern zu kleineren Gängen in die Umgebung auch ohne Aufsicht vom Haus zu entfernen.

Das Baden unter Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern sowie Sport, Spiel, Wanderungen etc. sind allen Teilnehmenden gestattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Kinder- und Jugendveranstaltungen behält sich das Geistliche Zentrum Schwanberg und seine Mitarbeitende vor aus pädagogischen Gründen ein Verbot von Mobiltelefonen auszusprechen.

Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.10.2017.