Klosterämter

Jede Gemeinschaft braucht eine Ordnung – inhaltlich und strukturell. Unsere Klosterämter bilden die Struktur ab und deuten die Inhalte an. Aus der Regel des Hl. Benedikt leiten sich die klösterlichen Bezeichnungen ab und daneben berücksichtigen sie die juristischen Anforderungen eines eingetragenen Vereins (e.V.).

Aus der Gemeinschaftsordnung der Communität Casteller Ring:

„Alle Profess-Schwestern bilden den Schwesternrat, unser Beratungs- und Entscheidungsgremium. Hier wird die Priorin in ihr Leitungsamt auf Zeit gewählt. Weitere Schwestern werden in Leitungsaufgaben gewählt oder von der Priorin berufen.“

Das Priorat

Die Priorin übernimmt nach der Weisheit der Benediktsregel Leitungsaufgaben in und für die Gemeinschaft für eine Amtszeit von 6 Jahren. Sie

  • fördert die geistliche und persönliche Entwicklung der Schwestern,
  • leitet die Sitzungen des Schwesternrates, gibt geistliche Impulse,
  • vertritt die Gemeinschaft gegenüber der Kirchenleitung und in der Öffentlichkeit,
  • gestaltet Stundengebet, Liturgie und Gottesdienste mit.

Sie wird unterstützt und vertreten durch die Subpriorin.

Sr. Ursula Teresa Buske CCR

Priorin
Vorstandsvorsitzende Communität Casteller Ring e.V.

Tel: +49-9323-32350
E-Mail

Sr. Ellen Reisig CCR

Subpriorin
Stellvertretende Vorsitzende Communität Casteller Ring e.V.

E-Mail

Sr. Else Mirjam Pfisterer CCR

Cellerarin
Geschäftsführerin

Tel: +49-9323-32344
E-Mail

Weitere Klosterämter

Unsere finanziellen Geschicke lenkt die Cellerarin (Geschäftsführerin).

Wir Schwestern schließen uns (alle zwei Jahre neu) in sogenannte Kleingruppen zusammen. Diese Kleingruppen wählen jeweils eine Vertreterin, die in den vielen alltäglichen Dingen beratend und mittragend Priorin, Subpriorin und Cellerarin unterstützen.

Für Beratung und Entscheidung unserer Gemeinschaftsbelange trifft sich regelmäßig der Schwesternrat, dem alle Profess-Schwestern mit endgültiger Bindung angehören.

Die Klosterämter bilden sich ab in unserem Verein Communität Casteller Ring e.V. Die Mitgliederversammlung ist identisch mit dem Schwesternrat. Den Vorstand des Vereins bilden die Priorin (Vorstandsvorsitzende), die Subpriorin und die Cellerarin (Geschäftsführerin).

Weitere Ämter kommen dazu wie Magistra, Kantorin, Infirmarin …